- Details
- Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 07. April 2020 15:15
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Der Rodgauer Spendengutschein
#wirundjetztfüralle
- Rodgauer Einkaufsgutschein für Menschen in Not!
Eine Aktion des Gewerbeverein Rodgau e.V. auf Initiative von EDEKA Ermel mit Unterstützung von Rodgau Erleben und ganz VIELEN fleißigen HELFERN im Hintergrund! HERZLICHEN DANK!
Jeder 5€ Gutschein kostet für Sie im Einkauf 4€ und die teilnehmenden Unternehmen geben 1€ dazu. Der Gutschein kann in jedem teilnehmenden Geschäft in Rodgau gekauft werden.
Hinweis:
- - Der Gutschein wird dem Erwerber nicht ausgehändigt, sondern verbleibt in dem Geschäft in dem er gekauft wurde
- - Bedürftige können in den teilnehmenden Geschäften Bedarf anmelden und bekommen einen Spendengutschein
- - Hier zu ist der "Berechtigungsausweis" mit Stempelkarte ist vorzulegen, den es bei den Rodgauer Pfarrbüros gibt
- - max. 2 Gutscheine je "Berechtigungsausweis" und pro Woche
- - Kein Alkohol, keine Tabakwaren, keine Printmedien!
- - Nur Lebensmittel und Hygieneartikel
- - Nicht eingelöste Gutscheine werden später gesammelt und zum Einkauf von Waren genutzt, diese werden an “Tante Emma Rodgau e.V.” und “5und2 Suppenküche e.V.” ausgeliefert
- - Es erfolgt kein Rückgeld bei einem geringeren Einkaufswert
- - Der Gutschein ist nicht in bar einlösbar.
- - Der Gutschein ist 3 Jahre nach Kaufdatum gültig
- - Siehe auch unter "Verkaufsablauf A->B"
Spendengutschein Ablaufplan:
Jedes teilnehmende Geschäft erhält eine bestimmte Anzahl an Gutscheinen, die Menge kann bei Bedarf erhöht werden. Jedes Geschäfts stempelt den Gutschein auf der Rückseite, damit kann der Gutschein nur im jeweiligen Geschäft eingelöst werden. Die ausgegebenen und gestempelten Gutscheine stellen den Geldwert nur innerhalb des jeweiligen Geschäftes da. Die Gutscheine werden nicht an die Käufer (Kunde „A“) ausgegeben.
Verkaufsablauf A -> B:
- - Kunde „A“ kauft für 4€ einen Gutschein
- - Kasse (Geschäft) soll Gutschein als Verkauft/Aktiv separieren
- - Bedürftiger „B“ soll sich an zentraler Stelle im Geschäft melden und Bedarf anzeigen
- o "Berechtigungsausweis" mit Stempelkarte ist vorzulegen
- o max. 2 Gutscheine je Berechtigungsausweis und pro Woche
- o Bedürftiger „B“ muss auf Liste mit Name unterschreiben und damit Erhalt quittieren
- - Bedürftiger "B" erhält verkauften Gutschein und tätigt seinen Einkauf
- - An der Kasse legt er seinen Spendengutschein vor und erhält auf seinen Einkauf eine Gutschrift von 5€
- o nur Lebensmittel und Hygieneartikel
- o kein Alkohol, keine Tabakwaren, keine Printmedien u.ä.
Nachdem alle Gutscheine verkauft und eingelöst wurden können diese wieder verwendet werden. (Kreislaufsystem innerhalb des Geschäftes)
Für Rückfragen und Problemen melden Sie sich bitte bei: Tobias Schott Tel: 06106-2392592
Plakat Spendengutschein, Verkaufsablauf und OP-Artikel:
- Hier können Sie sich das aktuelle Plakat Spendengutschein herunterladen (0,4 MB)
- Hier können Sie sich den Ablaufplan herunterladen (0,5 MB)
- Bericht "Spendengutschein" in der Offenbach-Post als Download (1,3 MB)
- Artikel "Der Nahversorger ist wieder in" in der Offenbach-Post als Download (1,3 MB)
Der Spendengutschein
Verkaufsstellen Geschäfte / Firmen (Stand 02.04.2020)
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Bäckerei Schäferverschiedene Stadtteile www.schaefer-rodgau.de |
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Bäckerei SpahnHainburger Str. 6Wormser Str. 1 Stadtteil Nieder-Roden www.ihr-holzofenbaecker.de |
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Hintergasse 6-10 (Rodgau-Passage) |
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Raiffeisenstraße 17 |
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Konrad-Kappler-Str. 5 |
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Eine Initiative - viele Helfer!!!
Bestehend aus u.a. Evangelische Kirchengemeinde, Katholische Pfarrgemeinde, Gewerbeverein Rodgau e.V., Rodgau Erleben, EDEKA Ermel Rodgau, Rhein-Main-Mediendesign Jörg Meiß, Eckert & Stück GmbH Kälte- und Klimatechnik, Born Schreinerei GmbH, Eventwerk Rodgau, digital print solutions GmbH, Journal Jügesheim, Döbert's Wirtshaus, Stadtwerke Rodgau, Bäckerei K&U, Bäckerei Schäfer, Bäckerei Spahn, Bioladen Haller, Metzgerei Hiller, Metzgerei Siegler, Metzgerei Göbel, Metzgerei Keller, Hofladen Kühnle, Sandhof Rodgau, Gasthof Zum Engel, SELGROS Cash & Carry und Schlemmer Losert und vielen Weiteren die im Hintergrund mit gearbeitet haben - ein ganz besonders großern herzlichen Dank hierfür!
INFO Ausgabestellen: "Berechtigungsausweis" mit Stempelkarte
Die Bedürftigen (aller Konfessionen) können sich zum Erhalt des Berechtigungsausweises in folgende Pfarrämtern melden:
- Alle Evangelischen Pfarrbüros in Rodgau
- Die Katholischen Pfarrbüros in Dudenhofen und Jügesheim
- Bedürftige aus allen Stadtteilen wenden sich bitte an eines der o.g. Pfarrbüros
- Bitte unbedingt mitteilen, wie viele Personen im Haushalt des Bedürftigen leben, denn jede Person erhält einen Berechtigungsausweis.
- Frau Pfarrerin Christina Koch wird entsprechend den Anforderungen die Berechtigungsausweise verteilen.
- Nachdem die Berechtigten ihren Berechtigungsausweis mit der Stempelkarte erhalten haben, können diese unter Vorlage der beiden Unterlagen in den teilnehmenden Geschäften Spendengutscheine erhalten.
- Je Berechtigungsausweis werden maximal 2 Spendengutscheine pro Woche ausgegeben.
- Die Geschäfte werden auf der Stempelkarte unter Angabe der Kalenderwoche und Anzahl die Ausgabe je Berechtigungsausweis mit Stempel quittieren.
- Der Berechtigte muss weiterhin dem Geschäft den Erhalt auf einem Ausgabeschein bestätigen. (Nachweis des Geschäftes, das erhaltene Spende ausgezahlt und zusätzlich 1€ gespendet wurde).
- Wenn ein Berechtigter auf Grund des Alters (Risikogruppe) oder auf Grund körperlicher Einschränkungen nicht selbst einkaufen gehen kann, kann er einer dritten Person den Berechtigungsausweis mit Stempelkarte geben. So kann die dritte Person Spendengutscheine für den Berechtigten erhalten.
Infos:
Gewerbeverein Rodgau e.V.
Tel.: 06106 - 21446
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
FB: www.facebook.com/gvrodgau
Direkt = www.spendengutschein.gv-rodgau.de